Defivis CFO Services D. Eberhard

Allgemeine geschäftliche Bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Defivis CFO Services D. Eberhard

Stand: 28. Februar 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen von Defivis CFO Services D. Eberhard („Defivis“ oder „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmenskunden („Auftraggeber“).
1.2 Diese AGB gelten für alle Offerten, Aufträge und Verträge, soweit nicht in einer individuellen Vereinbarung schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden.
1.3 Allgemeine Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Defivis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Anbieter / Kontakt

Defivis CFO Services D. Eberhard
Brunnenstrasse 9, 8566 Neuwilen, Schweiz
E-Mail: daniel.eberhard@defivis.ch
Telefon: +41 79 797 50 90

3. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen

3.1 Die Darstellung von Leistungen (Website/Broschüren) ist unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (i) schriftliche Auftragsbestätigung durch Defivis oder (ii) Annahme einer Offerte durch den Auftraggeber (z.B. per E-Mail) oder (iii) Beginn der Leistungserbringung durch Defivis.
3.3 Massgebend ist folgende Rangfolge (bei Widersprüchen):
a) individuelle Vereinbarung / Offerte inkl. Leistungsbeschrieb,
b) diese AGB.

4. Leistungsumfang und Leistungscharakter

4.1 Defivis erbringt Dienstleistungen im Finanzbereich, insbesondere Interim-CFO-Mandate, Finance & Accounting, Controlling/Performance Management, M&A-/Transaktionsunterstützung sowie Projekt- und Change-Management.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Defivis ein sorgfältiges Tätigwerden (Dienstleistung), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder operativen Erfolg.
4.3 Empfehlungen, Berichte, Analysen, Modelle und Entscheidungsgrundlagen ersetzen nicht die unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers. Entscheide liegen stets beim Auftraggeber.
4.4 Rechts- und Steuerberatung sowie gesetzliche Revisions-/Assurance-Leistungen sind nicht Gegenstand der Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (inkl. klarer Leistungsabgrenzung).

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt Defivis alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber benennt eine(n) verantwortliche(n) Ansprechpartner(in) mit Entscheidungs- und Koordinationskompetenz.
5.3 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung oder fehlerhafter Informationen gehen zulasten des Auftraggebers (inkl. zusätzlicher Vergütung nach Aufwand, sofern anwendbar).

6. Einsatz von Hilfspersonen / Subunternehmern

6.1 Defivis ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer beizuziehen, sofern dies sachlich erforderlich oder zweckmässig ist.
6.2 Defivis stellt dabei die angemessene Auswahl und Instruktion sicher und bleibt primärer Vertragspartner des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7. Leistungsort, Arbeitsweise, Termine

7.1 Leistungen werden je nach Mandat vor Ort beim Auftraggeber, remote oder hybrid erbracht.
7.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
7.3 Bei zeitkritischen Projekten (z.B. Abschlüsse, Transaktionen, Day-1 Readiness) vereinbaren die Parteien Projektpläne/Meilensteine. Anpassungen aufgrund neuer Erkenntnisse oder geänderter Rahmenbedingungen bleiben vorbehalten.

8. Vergütung, Spesen, Zahlungsbedingungen

8.1 Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (z.B. Stunden-/Tagessatz, Pauschale, Retainer).
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach effektivem Aufwand abgerechnet.
8.3 Spesen (z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Drittanbieter- und Versandkosten) werden nach Aufwand bzw. effektivem Beleg zusätzlich verrechnet, soweit nicht ausdrücklich in der Vergütung inkludiert.
8.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.5 Bei Zahlungsverzug kann Defivis gesetzliche Verzugsfolgen geltend machen und weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen.

9. Abnahme / Lieferung von Arbeitsergebnissen

9.1 Soweit Defivis konkrete Arbeitsergebnisse (z.B. Reports, Modelle, Dashboards, Präsentationen) liefert, gelten diese als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
9.2 Bei Beratungs-/Interimleistungen ohne definierte Lieferobjekte ist keine formelle Abnahme geschuldet.

10. Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden („vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln.
10.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt insbesondere für Finanzzahlen, Strategien, Verträge, Kunden-/Lieferantendaten, Personaldaten, Prozesse, Systeme, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse.
10.3 Ausnahmen gelten, wenn:
a) eine gesetzliche Pflicht oder behördliche Anordnung zur Offenlegung besteht,
b) die Information bereits öffentlich bekannt ist ohne Vertragsverletzung,
c) die Offenlegung zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. gegenüber beigezogenen Hilfspersonen unter angemessener Vertraulichkeitsbindung).
10.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

11. Datenschutz

11.1 Defivis bearbeitet Personendaten im Rahmen der Leistungserbringung und gemäss der separaten Datenschutzerklärung auf der Website.
11.2 Soweit Defivis Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet (z.B. in HR-/Finance-Prozessen), stellt der Auftraggeber sicher, dass er zur entsprechenden Datenbearbeitung berechtigt ist und die nötigen Informationen gegenüber betroffenen Personen bereitgestellt wurden.

12. Rechte an Unterlagen und Arbeitsergebnissen

12.1 Vorbestehende Unterlagen, Methoden, Vorlagen, Tools, Konzepte und Know-how von Defivis bleiben Eigentum von Defivis.
12.2 Der Auftraggeber erhält an mandatsbezogenen Arbeitsergebnissen ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke, sofern die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist.
12.3 Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Investoren, Banken, Käufer/Verkäufer, Berater) ist nur mit vorgängiger Zustimmung von Defivis zulässig, ausser sie ist vertraglich vorgesehen (z.B. Due Diligence im Transaktionsprozess).
12.4 Jegliche Haftung von Defivis gegenüber Dritten wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; Drittreliance ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

13. Haftung

13.1 Defivis haftet für direkte Schäden aus Vertragsverletzung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2 Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, reine Vermögensschäden aus mittelbaren Auswirkungen) wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
13.3 Soweit eine Haftung von Defivis besteht, ist sie – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die im jeweiligen Mandat bezahlte Vergütung der letzten 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis begrenzt; mindestens jedoch auf CHF 10’000 und höchstens auf CHF 250’000 (je nach Mandatsgrösse angemessen anpassbar).
13.4 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (insbesondere bei Personenschäden sowie bei nicht wegbedingbarer Haftung) bleiben vorbehalten.

14. Compliance, Interessenkonflikte, Weisungen

14.1 Defivis erbringt Leistungen unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber informiert Defivis über relevante interne Richtlinien (Compliance, Insiderregeln, IT-Security, Code of Conduct), die während des Mandats einzuhalten sind.
14.2 Defivis weist den Auftraggeber auf erkennbare Interessenkonflikte hin. Ein Mandat kann abgelehnt oder beendet werden, wenn ein unauflösbarer Interessenkonflikt besteht.

15. Vertragsdauer und Beendigung

15.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (Projektlaufzeit oder laufendes Mandat).
15.2 Soweit gesetzlich anwendbar, kann ein Mandat von jeder Partei jederzeit gekündigt bzw. widerrufen werden. Eine Kündigung zur Unzeit kann Schadenersatzpflichten auslösen.
15.3 Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten sowie bis zum Beendigungszeitpunkt angefallene Aufwände und Spesen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
15.4 Nach Vertragsende sind Zugriffe auf Systeme des Auftraggebers zu entziehen; Defivis gibt auf Verlangen überlassene Originalunterlagen zurück (vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und interner Dokumentation).

16. Höhere Gewalt

16.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung aufgrund Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streiks, behördliche Massnahmen, Ausfälle kritischer Infrastruktur), sofern die betroffene Partei die andere unverzüglich informiert und angemessene Massnahmen zur Schadensminderung trifft.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
17.4 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Defivis (Neuwilen, Schweiz).